Saarländisches Waldgesetz | ||
Mountainbiken im Wald erlaubt! Die Waldbesitzer haben das letzte Wort
Umgehend wurde im Umweltministerium dementiert: "Wir wollen durch die Novellierung an der bestehenden Regelung für das Radfahren im Wald nichts ändern." Möglicherweise liege aber ein Missverständnis bei den Radsportlern vor, weil aus Gründen der Klarstellung definiert werde, was unter Wegen zu verstehen sei. Demnach gelte jetzt und auch in Zukunft: Im Wald ist das Radfahren auf Straßen und Wegen gestattet. Dies sei ein Recht, das "jedermann gegenüber Waldbesitzern geltend machen kann". Nutzungen, die über dieses gesetzlich gewährte Recht hinausgingen, seien mit Zustimmung des Waldbesitzers zulässig. Hohnhorst: "Das heißt, dass das Radfahren auf Pfaden nicht verboten ist, aber eben der Zustimmung des Waldbesitzers unterliegt." Während das Land insgesamt bemüht sei, eine liberale, bürgerfreundliche Regelung für die Freizeitbetätigung im Wald - sei es Wandern, Joggen, Reiten oder Radfahren - zu treffen, könne der Landesgesetzgeber aber das Radfahren auf Waldpfaden nicht generell zulassen. Dem stehe das Bundeswaldgesetz entgegen, das das Recht auf Radfahren im Wald auf Wege und Straßen beschränkt. Dass man im Saarland das Recht auf Radfahren im Wald möglichst liberalisieren wolle, zeige ein Vergleich mit Baden-Württemberg. Dort sei das Radfahren auf Wegen unter zwei Metern Breite nicht gestattet, hieß es. Dazu Minister Stefan Mörsdorf: "Wir hoffen, dass wir mit der geplanten Regelung eine gute Lösung gefunden haben, die sowohl den berechtigten Interessen der Eigentümer Rechnung trägt, als auch den Ansprüchen der Bürger gerecht wird, die sich im Wald erholen wollen." Den Radfahrern, die inzwischen mit dem Minister Rücksprache genommen haben, genügt diese Klarstellung. "Wir können sehr gut damit leben," sagte einer ihrer Sprecher gegenüber der "SZ". (SZ vom 26.08.02) |